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Jochen    
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Gemeinderatssitung 26.05.20 - Bauprojekt Franz-Peter-Sigel-Straße

Veröffentlicht am 16.06.2020

In der Sitzung am Dienstag, 26.05. in der Kraichgauhalle ging es u.a. um 

  • Neues Bauprojekt in der Franz-Peter-Sigel-Straße (LA)

Sachlage

Im oberen Teil der Franz-Peter-Sigel-Straße plant ein Grundstückseigentümer seit längerem eine Bebauung des hinteren Grundstückbereichs. Die Pläne wurden seit längerer Zeit immer wieder im Rat vorgestellt und diskutiert. U.a. 2018 im AUT.

Nun eröffnet der Gemeinderat das Verfahren, um die dafür notwendige Änderung des Bebauungsplans zu prüfen und ggf. zu beschließen.

Zahlreiche Anwohner waren in der Sitzung und nutzten die Gelegenheit, um im Rahmen der Bürgerfragestunde am Anfang der Tagesordnung kritische Fragen zum Projekt zu stellen.

Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, das Verfahren zu starten.

Es folgt nun eine Offenlage, d.h. die Pläne liegen aus und können eingesehen werden. U.a haben Nachbarn nun die Möglichkeit, ihre Einwände schriftlich einzureichen. Diese werden dann geprüft, basierend auf den Einwändungen evtl. Anpassungen am Bebauungsplan vorgeschlagen. Darüber stimmt dann wieder der Gemeinderat ab. Es folgen evtl. weitere Schleifen. Am Ende steht i.d.R. dann die Verabschiedung des neuen Bebauungsplans durch den Gemeinderat.

Hintergrund

Der Gemeinderat hat sich vor längerem im Grundsatz entschieden, weiter die Innenverdichtung zu verfolgen, bevor weitere Außenerschließung und somit weitere Flächenversiegelung zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen betrieben wird.

Gleichzeitig gibt es eine kontinuierlich hohe Nachfrage nach Wohnraum in Bad Schönborn - wir sind schlicht eine attraktive Wohngemeinde.

Als Konsequenz hat es in den letzten Jahren immer wieder kleinere und größere Projekte gegeben, vorherige Gewerbeareale, Gartenbereiche oder Sportareale nach zu verdichten. Z.B. die Kramer-Mühle, die Gänsweide, der Schlossweg, das Areal Weckemann oder jüngst das Areal Anslinger.

Häufig werden Projekte der Innenverdichtung von den Nachbarn nicht gerne gesehen. Die räumliche Distanz zum Nachbarn sinkt, es werden schlicht auch mehr Nachbarn als vorher. Der freie Blick über die Gärten passé, Schatten auf der Terrasse wo vorher über Jahrzehnte die Abendsonne genossen werden konnte. Gebaut wurde in dem Glauben, dass Nachbars Garten gemäß gültigem Bebauungsplan auch Nachbars Garten bleibt. Soweit so nachvollziehbar.

Meinung

Die Frage ist: wie wollen und können wir als Gemeinde solche Projekte fair beurteilen? Aus meiner Sicht mit drei Grundsätzen:

  1. Entlang genereller Leitlinien
  2. Faire und gleiche Behandlung aller Antragsteller
  3. Unter Einbeziehung und echter Berücksichtigung der Interessen der direkt Betroffen

Wenn wir generelle Leitlinien beschließen und nach ihnen handeln, stellen wir einzelne Entscheidungen auf eine breitere Basis. Grundsätze sind gut vermittelbar - und zwar ganz unabhängig vom konkreten Projekt. Innenverdichtung vor weiteren Außenerschließung ist ein solcher Grundsatz, der Sinn macht und erst einmal einleuchtet.
Der Gemeinderat muss nun für faire (Gleich-)Behandlung sorgen. Und das heißt eben, dass nicht nach Gusto ein Projekt durchgewunken und das andere abgelehnt werden kann. Das würde z.B. ja auch der Gerüchteküche Tür und Tor öffnen, wer wem einen Gefallen tut und wer wieder leer aus geht, weil vielleicht falsches Parteibuch...
Fair heißt auch, dass nicht nur die Interessen der "Neuprojektler" gewahrt werden müssen, sondern auch die Interessen der bisherigen Anwohner

Hier muss m.E. nachgeschärft werden!

Wie kann die Gemeinde unterstützen, dass die Betroffenen frühzeitig in den Prozessen eingebunden sind? Dass ihre Interessen herausgearbeitet und konstruktiv Berücksichtigung finden?

Die Anhörung im Genehmigungsverfahren ist ein solcher Prozess. Aber m.E. wird hier eher auf Formalaspekte geprüft und der Schritt kommt erst sehr spät im Prozess. Das resultierte jüngst bei einigen Projekten auch wieder im Aufmunitionieren mit Anwaltsschreiben und ist kein wirklicher Dialog.
Konstruktive Gesprächsformate weit früher im Verfahren wären hier hilfreicher. Vielleicht sind mit ein paar moderierten Gesprächen die wesentlichen Bedenken und Interessen zumindest herausgearbeitet und können mit geschickter Planung so berücksichtig werden, dass beiden Seiten Rechnung getragen wird. Die Verwaltung hat hier m.E. eine Verantwortung für beide Seiten. Kann sie dieser heute wirklich gerecht werden? Hat sie entsprechende Aufträge und vielleicht auch die notwendige Ausbildung dafür?

In AUT Sitzungen habe ich einzelne Projekte jahrelang (!) immer und immer wieder in Sitzungen als Vorlage gehabt. (Übrigens: die meisten architektonisch in der Tat um Welten schlechter, als das Projekt in der Franz-Peter-Sigel-Straße!) Sowohl Bauherren als auch Nachbarn wurden mit Hinweisen wie "ein bisschen kleiner", einfach "weniger" Wohneinheiten o.ä. in zahllose Überarbeitungsschleifen geschickt. 

Viel hilfreicher wären hier nachvollziehbare, technische Vorgaben.
Was sind Mindestgrößen für Grundstücke, Mindestdurchfahrtsbreiten?
Ist eine unabhängige Zufahrt gegeben? 
Was sind Mindeststandards, die speziell bei Nachverdichtung z.B. in Gartenbereichen einzuhalten sind?  

Das wäre mal eine ECHTE Aufgabe für den Gemeinderat, anstatt bei jedem Antrag wieder 20 Minuten über gefangene Stellplätze zu diskutieren... eine Farce...

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